Für Sie als Verkäufer
01
Willst Du Deine Immobilie richtig verkaufen?
Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess
Schritt 1: Verkauf abwägen
Vom richtigen Zeitpunkt bis zur Wertermittlung Lohnt sich der Verkauf für mich?
Schritt 2: Verkauf vorbereiten
Alle wichtigen Dokumente und Kosten auf einen Blick Was benötige ich alles dafür?
Schritt 3: Richtigen Käufer finden
Von der perfekten Anzeige bis zur Preisverhandlung Wie suche ich den richtigen Käufer für meine Immobilie?
Schritt 4: Verkauf abschließen
Vom Notartermin und dem Kaufvertrag bis zur Übergabe Was muss ich alles beachten?
Eine Immobilie zu verkaufen ist nicht so einfach. Eigentümer müssen einige Unterlagen zusammenstellen und einen realistischen Immobilienwert ermitteln. Nach zahlreichen Besichtigungsterminen lauern dann im Kaufvertrag die nächsten Fallen. Wir begleiten dich Schritt für Schritt durch deinen Verkaufsprozess und helfen dir mit zahlreichen Tipps, nützlichen Tools und kostenlosen Dokumenten.
Immobilienanzeige aufgeben
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Schritt 1: Verkauf abwägen – lohnt sich der Immobilienverkauf für Dich wirklich?
Bevor eine Immobilie verkauft wird, steht immer die Frage: lohnt sich der Verkauf überhaupt? Bevor du deine finale Entscheidung triffst, solltest du folgende Aspekte beachten:
- Persönliche und finanzielle Situation: Zunächst solltest du dir die Frage stellen, warum du dein Haus oder deine Wohnung verkaufen willst. Kannst du die Immobilie nur momentan nicht nutzen oder willst du sie generell nicht mehr bewohnen? Vielleicht ist es für dich auch besser, die Immobilie erst mal zu vermieten. Erfahre hier, ob es sich für Dich eher lohnt, deine Immobilie zu vermieten oder zu verkaufen.
- Rechtliche Aspekte: Vor einem Verkauf gibt es auch noch einige rechtliche Dinge zu bedenken. Ist dein Haus bereits abbezahlt oder musst du bei einem noch laufenden Kredit eine Vorfälligkeitsentschädigung an deine Bank entrichten? Hast du das Haus geerbt? Dann muss vor dem Verkauf die Erbengemeinschaft dem Verkauf zustimmen. Wer eine Immobilie erst erworben hat und innerhalb von zehn Jahren wieder verkaufen will, sollte seinen Verkaufswunsch wohl überdenken. Denn zumindest dann, wenn die Immobilie vermietet war, müssen Spekulationsgewinne mit dem individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden. Bei selbst genutzten Immobilien fällt hingegen in der Regel keine Spekulationssteuer an.
- Wert der Immobilie: Wieviel ist Deine Immobilie wert? Was wäre für dich die rentablere Variante – der Verkaufserlös oder die Mietrendite?
Ich habe einen laufenden Immobilienkredit – darf ich meine Immobilie trotzdem verkaufen?
Du kannst dein Haus auch dann verkaufen, wenn der laufende Kredit dafür noch nicht getilgt wurde – allerdings nur zu den Bedingungen, die du mit deiner Bank bei der Finanzierung geschlossen hast. Bei einer Wohndauer von unter zehn Jahren, verlangen Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung. Läuft deine Finanzierung aber schon seit zehn Jahren oder länger, hast du nach § 489 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall entfällt die Vorfälligkeitsentschädigung.
Wie lange dauert der Verkauf einer Immobilie?
Die Dauer eines Immobilienverkaufs kann zwischen wenigen Wochen und mehreren Monaten, manchmal sogar Jahren liegen. Wie schnell eine Immobilie verkauft wird, hängt nämlich von einigen Faktoren ab:
- Steht die Immobilie auf dem Land oder in der Stadt? Statistisch gesehen dauert der Immobilienverkauf in der Stadt zwischen 4 und 5 Monaten, auf dem Land dauert es im Schnitt zwischen 5 und 6 Monaten, bis eine Immobilie den Eigentümer wechselt.
- Wie ist die Lage der Immobilie? Fehlende Infrastrukturen oder auch die Nähe zu Gewerbegebieten oder der Autobahn wirken sich oft negativ auf eine Immobilie aus.
- In welchem Zustand ist das Objekt? Neu gebaut oder bezugsfreie Häuser werden oft schneller verkauft als ältere Häuser, bei denen aufwändige Renovierungsarbeiten oder energetische Sanierungen anstehen.
Wie derzeit die Frage auch ist nach den Energieträgern GAS und ÖL, was wird hier die Zukunft bringen.
- Wie ist die generelle Nachfrage nach Immobilien? Herrscht in deiner Region große Nachfrage nach Immobilien und gibt es zugleich wenige Objekte auf dem Markt, stehen die Chancen gut, dass deine Immobilie schnell verkauft wird.
Schritt 2: Verkauf vorbereiten – an was muss ich alles denken?
Ist die finale Entscheidung über den Verkauf Deiner Immobilie getroffen, geht es ans Vorbereiten des Verkaufs. Noch bevor du die Immobilie anbietest, solltest du alle wichtigen Unterlagen zusammensammeln. Sowohl für die Immobilienanzeige als auch für Besichtigungstermine mit potenziellen Käufern, wirst du sie brauchen.
Diese Dokumente und Unterlagen brauchst du für den Immobilienverkauf:
- Energieausweis
- Gebäudeversicherungsschein
- Grundriss(e) und Foto(s)
- Grundbuchauszug
- Bei Eigentumswohnungen: Protokolle der Eigentümerversammlungen und die Teilungserklärung (Nachträge nicht vergessen)
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Lohnt es sich, die Immobilie vor dem Verkauf zu renovieren?
Manche Eigentümer investieren viel Geld in die eigene Immobilie, bevor sie sie verkaufen. Letztendlich lohnt sich das kaum. Kaufinteressenten wollen zudem die Immobilie nach dem Einzug nach ihren eigenen Vorstellungen renovieren oder herrichten. Modernisierungsmaßnahmen vor dem Verkauf würden sich nur lohnen, wenn der Verkäufer beim Verkauf die Kosten für die Maßnahmen plus einen zusätzlichen Preisaufschlag realisieren könnte.
- Wie Du den Wert Deiner Immobilie steigern kannst, erfährst Du hier
Welche Kosten fallen beim Immobilienverkauf an?
Auch für den Verkäufer fallen bei einem Immobilienverkauf Kosten an:
- Wer seine gekaufte Immobilie vermietet hat und innerhalb von zehn Jahren wieder verkaufen will, muss in der Regel eine Spekulationssteuer bezahlen.
- Für einen beglaubigten Grundbuchauszug fallen in der Regel Kosten zwischen 15 und 20 Euro an.
- Eigentümer müssen beim Haus- /Wohnungsverkauf einen gültigen Energieausweis vorlegen. Die Kosten für einen Verbrauchsausweis belaufen sich auf etwa 100 bis 150 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet zwischen 400 und 500 Euro. Welcher Ausweis wann benötigt wird, erfährst Du hier.
- Kosten für Fotos und Kopien – zum Beispiel für den Grundriss
- Wer einen Immobilienmakler für den Verkauf seiner Immobilie engagiert, muss bei erfolgreichem Vertragsabschluss diesen bezahlen. Seit 23. Dezember 2020 kann die Provision bei Verkaufsimmobilien zwischen Käufer und Verkäufer zur Hälfte geteilt werden. Informieren Sie sich J E T Z T !
Immobilienverkauf mit Makler
Wenn Du einen Immobilienmakler für Deinen Verkauf engagiert, bekommst Du in der Regel ein innovatives auf Dich abgestimmtes Rundum-Sorglos-Paket und musst Dich um nichts mehr kümmern. Wie Du den richtigen Makler findest, welche Aufgaben er übernimmt und was das kostet, erfährst du hier:
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Schritt 3: Den richtigen Käufer finden – alles zu Besichtigung und Preisverhandlung
Wenn alle Vorbereitungen erledigt und alle Dokumente zusammen sind, solltest du dir Gedanken machen, wie und wo du deine Immobilie inserieren willst. Bekannt ist, dass Verkäufer über Online-Immobilienportale wie immowelt.de oder RW IMMOknowlege die meiste Resonanz von potenziellen Inserenten erhalten. Diese Anzeigen werden unter anderem durch Suchmaschinen weit gestreut und sind für Suchende schnell und unkompliziert zugänglich.
Folgende Aspekte sind für die Käufersuche wichtig:
1. Perfekte Anzeige – Was muss im Inserat stehen?
Wichtig ist immer, dass sich dein Exposé von der Masse abhebt und so das Interesse eines eventuellen Käufers weckt – etwa durch treffende Formulierungen und aussagekräftige, ansprechende Fotos.
Eine ausführliche Beschreibung enthält im Idealfall folgende Eckdaten:
- Wohnfläche
- Grundstücksfläche
- Baujahr
- Sanierungsstand der Immobilie
- Daten aus dem Energieausweis
- Ausstattung und Merkmale
- Laufende Kosten
- Beschränkungen wie bestehende Bau- und Nutzungsbeschränkungen
- Zimmeranzahl
- Preis
2. Verkaufspreis – Worauf muss ich bei der Preisverhandlung achten?
Wer den Preis zu niedrig ansetzt, bekommt seine Immobilie zwar oft schnell verkauft, verzichtet dabei aber auf einen Teil des möglichen Erlöses. Ein zu hoch angesetzter Preis kann den Verkauf hingegen verhindern. Deshalb gilt es zunächst, einen möglichst realistischen Wert zu ermitteln. Ein Vergleich mit ähnlichen Angeboten liefert dabei bereits erste Anhaltspunkte. So legen Immobilienverkäufer zumindest die Größenordnung für einen möglichen Verkaufspreis fest.
Wer mit einem Immobilienmakler zusammenarbeitet, kann auf dessen Erfahrungswerte vertrauen. Auch ein Wertgutachten oder eine Wertermittlung der Immobilie schätzt den Verkaufspreis objektiv ein.
Übrigens: Experten sind sich darin einig, dass nicht zuerst ein überhöhter Preis angesetzt werden sollte und dieser dann peu à peu reduziert wird. Die meisten Interessenten beobachten den Markt über viele Monate hinweg. Der Schnäppchenjäger wartet dann darauf, dass der Preis noch weiter sinkt – und schlägt im Zweifel niemals zu. Und der der ein gewisses Budget für seine Immobiliensuche festgelegt hat, wird Ihre Immobilie bei der Suche nicht finden und wenn Sie nur einen Euro über seinen Wert liegt. Und dieser würde dann meistens, aus Erfahrungswerten, auch noch kaufen. Eventuell kommt ein Bieterverfahren in Frage, das sich jedoch nicht immer lohnt.
3. Besichtigung – was muss ich vorbereiten?
Die ersten Kaufinteressenten haben sich gemeldet und die Besichtigungstermine sind vereinbart. Nun muss die Wohnung oder das Haus für sich sprechen. Vor jeder Besichtigung gilt daher: Lüften, Rollos hoch, aufräumen – denn der erste Eindruck zählt. Als Verkäufer sollte man freundlich, aber selbstbewusst auftreten und gut vorbereitet sein. Dazu gehören, Unterlagen auf Wunsch griffbereit zu haben und dem Interessenten alle relevanten Fragen zur Immobilie beantworten zu können. Wer nicht bereits in der Immobilienanzeige seinen Energieausweis vorgelegt hat, sollte das Dokument spätestens jetzt präsentieren können. Kann sonst für Dich unter Umständen teuer werden.
Es ist bei der Immobilienbesichtigung außerdem wichtig: Vorhandene, aber nicht sichtbare Mängel dürfen Verkäufer oder der von ihnen beauftragte Makler nicht verschweigen, sollten sie Ihnen bekannt sein. Gerichte werten dies als arglistige Täuschung, was später kostspielige Folgen haben kann.
CHECKLISTE
Checkliste für den Immobilienverkauf
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Immobilienübergabeprotokoll
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Schritt 4: Verkauf abschließen – vom Notartermin bis zur Übergabe
Endlich ist es so weit – du hast den oder die perfekten Käufer für deine Immobilie gefunden! Doch bevor die finale Schlüsselübergabe stattfinden kann, sind noch einige Dinge zu erledigen. Was muss unbedingt im Kaufvertrag festgehalten werden, wer setzt ihn auf und wie läuft eigentlich ein Notartermin ab? Auch die Immobilienübergabe muss geplant werden, genauso wie das entsprechende Übergabeprotokoll.
Kaufvertrag – was muss drinstehen?
Der Kaufvertrag regelt die Rechte und Pflichten von Käufer und Verkäufer. Damit beide Seiten abgesichert sind, müssen bestimmte Punkte enthalten sein. Dazu zählen:
- Namen, Geburtsdaten, Anschriften von Käufer und Verkäufer.
- Die genaue Bezeichnung des Kaufobjekts, einschließlich übernommener beweglicher Gegenstände wie Möbel, die Einbauküche oder Brennstoffvorräte. Die beweglichen Gegenstände sollten im Kaufvertrag hinsichtlich ihres Kaufpreises separat beziffert werden, weil für bewegliche Sachen keine Grunderwerbsteuer fällig wird. Achtung bei einer Immobilienfinanzierung kann dieses für Sie auch Nachteile haben. Wenn Sie Fragen hierzu haben kontaktieren Sie uns J E T Z T.
- Die Löschung bzw. Übernahme eventuell bestehender Grundschulden.
- Der Kaufpreis.
- Die Regelungen zur Kaufpreiszahlung und Kaufpreisfälligkeit. Der Kaufpreis ist erst dann zu zahlen, wenn der Eigentumserwerb durch den Käufer rechtlich gesichert ist; dies erfolgt in Form einer Auflassungsvormerkung im Grundbuch, die der Notar dem Käufer mitteilt. Vorher sollte unter keinen Umständen bezahlt werden: Der potenzielle Käufer riskiert den Verlust des Geldes, ohne Eigentümer der Immobilie zu werden, denn ohne Auflassungsvormerkung könnte der Verkäufer die Immobilie parallel an einen Dritten veräußern.
- Der Besitzübergang, das heißt, der Zeitpunkt, an dem die Immobilie wirtschaftlich auf den Käufer übergeht und er sie als Eigentümer nutzen kann. Um ungesicherte Vorleistungen zu vermeiden, ist dieser in der Regel an die vorherige Kaufpreiszahlung geknüpft.
- Die geschuldete Beschaffenheit des Kaufobjekts und Rechte des Käufers bei (verschwiegenen) Mängeln.
- Sonstige Grundbucherklärungen (zum Beispiel zur Löschung bestehender Wohnungsrechte oder Grundpfandrechte).
- Gegebenenfalls eine Finanzierungsvollmacht. Sofern der Käufer zur Finanzierung des Kaufpreises ein Darlehen aufnimmt, kann er das Kaufobjekt dann bereits als Sicherheit für seine Bank nutzen.
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Notartermin – wie läuft er ab?
Immobilienkaufverträge werden grundsätzlich notariell abgewickelt. Der Notar ist nicht parteiisch und erläutert beiden Seiten die Feinheiten des Kaufvertrags. Als Verkäufer sollte ein jeder darauf bestehen, dass der Käufer eine Finanzierungsbestätigung oder einen Kapitalnachweis vorlegt. Ein Vertrag ist schnell unterschrieben, doch wenn sich später herausstellt, dass der Käufer nicht zahlen kann, muss der Vertrag oft rückabgewickelt werden.
Nachdem beide Seiten den Notarvertrag unterschrieben haben, lässt der Notar eine Auflassungsvormerkung – eine Art bindende Reservierung – im Grundbuch eintragen. Erst danach tätigt der Käufer die Zahlung. Wenn der Kaufpreis gezahlt ist, kümmert sich der Notar um die endgültige Umschreibung des Eigentums und die Änderung des Grundbucheintrags. Nun ist die Immobilie erfolgreich verkauft.
LINK-TIPP
Wie ein Notartermin ganz genau abläuft, erfährst du hier.
Zahlungsabwicklung – wann kommt das Geld?
Beim Hausverkauf gilt grundsätzlich: Der Verkäufer muss sein Eigentum erst abgeben, wenn er den vereinbarten Kaufpreis ausgezahlt bekommen hat. Der Käufer muss den Kaufpreis erst zahlen, wenn er sicher sein kann, dass bei der Zahlung die Immobilie samt Grundstück zu seinem Eigentum wird.
Um Sicherheit für Käufer und Verkäufer zu gewährleisten, läuft ein Hausverkauf immer über einen Notar. Zu den Aufgaben des Notars gehört auch die Fälligkeitsmitteilung – der Notar sendet die Kaufpreisfälligkeitsmitteilung aber erst an den Käufer, wenn folgende Punkte erfüllt sind:
- Es liegt ein Nachweis der Gemeinde vor, dass diese kein gesetzliches Vorkaufsrechtin Anspruch nimmt.
- Es wurde eine Auflassungsvormerkungdes Käufers im Grundbuch gemacht.
- Der Verkäufer hat dem Notar alle notwendigen Unterlagen für eine Löschung der Grundschuld im Grundbuchübermittelt.
Hat der Käufer die Fälligkeitsmitteilung erhalten, muss er den Kaufpreis bis zum im Vertrag vereinbarten Fälligkeitsdatum überweisen. Das Geld geht in der Regel zunächst auf ein Notaranderkonto. Erfüllt dann auch der Verkäufer alle seine Vorgaben und übergibt das Haus zum vereinbarten Zeitpunkt an den Käufer, bekommt er auch vom Notar das Geld ausgezahlt.
Hausübergabe – was muss ich beachten?
Der Verkauf ist abgewickelt, nun heißt es das Haus zu übergeben. Bei dem Übergabetermin wird der Zustand der Immobilie nochmals begutachtet und auch, ob – sofern vereinbart – vorhandene Mängel entsprechend beseitigt wurden. Um späteres Ungemach zu vermeiden, sollten Käufer und Verkäufer all dies in einem Übergabeprotokoll festhalten.
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Lade dir hier das Hausübergabeprotokoll als Muster-PDF herunter.
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Für Sie als Vermieter
Tipps für Vermieter
Vom Festsetzen der Miete über den Mietvertrag bis hin zur Nebenkostenabrechnung gibt es im Alltag als Vermieter zahlreiche Fallen. Hier finden sie praktische Tipps und Checklisten, Rechner sowie Mustervorlagen für die wichtigsten Dokumente.
Spätestens, wenn ein passender Mieter gefunden ist, folgt einiges an bürokratischem Aufwand. Dafür gibt es hier die passende Unterstützung, mit Musterformularen für zum Beispiel Selbstauskunft, Hausordnung, Mietvertrag, Wohnungsübergabeprotokoll und mehr. Selbstverständlich liefern die Artikel zu diesen Themen auch die passenden Tipps und Ratschläge von Rechtsexperten, worauf Vermieter achten müssen.
Außerdem erklären wir, wie Vermieter die Rendite eines Objektes berechnen, bei den Nebenkosten keine unnötigen Verluste machen und wie vorgehen, wenn der Mieter nicht zahlt und spurlos verschwindet.
Die richtigen 6 einfachen Schritten Ihre Immobilie vermieten!
Inhaltsübersicht:
1. Miete Festlegen
2. Haus oder Wohnung anbieten
3. Passenden Mieter finden
4. Mietvertrag aufsetzen
5. Wohnungsübergabe an den neuen Mieter
6. Schritt: Immobilie verwalten
Musterformulare für Vermieter
1. Schritt: Miete festlegen
Ausschlaggebend für die Höhe der Miete sind Zustand, Größe und Ausstattung der Immobilie sowie die Lage. Für eine neue oder sanierte Wohnung in bester Lage können Vermieter eine deutlich höhere Miete verlangen als für einen maroden Altbau ohne direkten Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr und Einkaufsmöglichkeiten.
Gilt vor Ort die Mietpreisbremse, dürfen Vermieter den Mietpreis jedoch nicht kurzerhand festlegen oder gar bei einer Neuvermietung die Miete massiv erhöhen. Vermieter sollten daher stets einen Blick in den Mietspiegel Ihrer Stadt werfen.
Übrigens: Der kritische Blick auf die Miethöhe lohnt bei jeder Neuvermietung.
2. Schritt: Haus oder Wohnung anbieten
Online lassen sich Wohnung oder Haus bestens präsentieren: Dafür sollten Anbieter die Zimmer für ihre Mietinteressenten detailliert beschreiben und sie auch über die Lage informieren. Aussagekräftige Fotos hinzuzufügen ist mit unseren Fototipps vom Profi kein Problem und ein Grundriss wertet die Immobilienanzeige zusätzlich auf.
Um alle rechtlichen Vorgaben zu erfüllen, sollten Vermieter auch einen Energieausweis vorliegen haben.
Mit einer Onlineanzeige über René Wege IMMOBILIEN Management ist der neue Mieter schnell gefunden. Das Inserat wird von uns professionell vorbereitet, danach von uns veröffentlicht und gewartet. Somit ist für Sie alles komplett unkompliziert und stressfrei. Mit speziellen Premium-Pakten können Sie als Vermieter die Aufmerksamkeit der Suchenden außerdem gezielt auf das von uns inserierte Angebot erhöhen und lenken lassen.
Schwierig ist die Auswahl des Mieters. Auch hier sollten Sie einen Profi beauftragen. Wir von René Wege IMMOBILIEN Management stehen Ihnen mit unserem Wissen zur Seite. Wir übernehmen dann sowohl die Anzeigenschaltung, als auch die Besichtigungstermine und komplette Vermarktung Ihrer Immobilie schnell und professionell. Ist der Mieter gefunden erstellen wir Ihnen einen Professionellen Mietvertrag und sind bei der Übergabe dabei, damit nicht mehr schief gehen kann.
3. Schritt: Passenden Mieter finden
Die Anzeige ist online, erste Besichtigungstermine sind vereinbart, nun gilt es den idealen Mieter zu finden. Vermieter können sich dabei ruhig auf ihre Menschenkenntnis verlassen, sollten aber stets auf Nummer sicher gehen und auch dem sympathischsten Interessenten auf den Zahn fühlen. Damit Fragen an Mietinteressenten nicht zu weit gehen, hilft unser Musterformular im Artikel zur Mieterselbstauskunft.
Wer trotz aller Vorsicht Sorge hat, an einen Mietnomaden zu geraten, der kann für solche Fälle eine Versicherung gegen Mietausfall abschließen. Ob diese aber auch hält was sie verspricht? Das haben wir einen Vermieterexperten gefragt.
4. Schritt: Mietvertrag aufsetzen
Jetzt ist es fast geschafft: Ein passender Mieter ist gefunden und es gilt nun, den Mietvertrag abzuschließen. Dieser sollte stets in schriftlicher Form sein, so lassen sich Rechte und Pflichten beider Seiten besser definieren. Doch Mietvertrag ist nicht gleich Mietvertrag.
Hier gibt es Mietvertragsformulare in verschiedenen Varianten. Alternativ lässt sich mit unserem Mietvertrags-Generator ein individueller Mietvertrag in nur wenigen Schritten erstellen.
5. Schritt: Wohnungsübergabe an den neuen Mieter
Der Mietvertrag ist unter Dach und Fach, jetzt steht die Wohnungsübergabe an den neuen Mieter an. Bei dieser Gelegenheit können Vermieter noch einmal die Hausordnung mit dem neuen Mieter durchgehen, die Nebenkosten erläutern und offene Fragen klären, zum Beispiel die Schlüsselfrage. Wenn der Mieter zustimmt – und nur dann – darf der Vermieter einen Wohnungsschlüssel für Notfälle behalten. Alle wichtigen Details, wie zum Beispiel Zählerstände und Anzahl der an den Mieter übergebenen Schlüssel werden dann am besten in einem Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten. Vermieter sollten sich übrigens im Vorfeld informieren, wie sie die Kaution ihres Mieters anlegen möchten und spätestens jetzt mit ihm darüber reden.
6. Schritt: Immobilie verwalten
Auch im laufenden Mietverhältnis haben Vermieter noch einiges mit der Immobilienverwaltung zu tun – und oftmals will auch der Mieter im Lauf noch so manche Vereinbarung neu treffen oder ändern. Hier gibt es Tipps zu den brennendsten Themen:
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Für Sie als Mieter
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GUT zu WISSEN
Der Energieausweis bringt Ihnen neben der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht eine zusammengefasste Information über Ihre Immobilie:
Für Eigentümer:
· Der Energieausweis ist für den potenziellen Käufer/Mieter eine Richtaussage über den energetischen Zustand der Immobilie und somit eine wichtige Urkunde. Der Energieausweis erhöht die Transparenz und Glaubwürdigkeit der Immobilienangaben.
· Der Energieausweis kann und wird in die Bewertung einer Immobilie herangezogen. Zum Beispiel beim Verkauf oder Vermieten.
· Durch die Umsetzung der Modernisierungsmaßnahmen die auf dem Energieausweis empfohlen werden, können die laufenden Nebenkosten in Hinsicht des Energiebedarfs erheblich gesenkt werden.
Für Mieter/Käufer:
· Transparenz des energetischen Gebäudezustandes bei Miete/Kauf
· Hilft einzuschätzen, wie hoch Nebenkosten sein werden
· Sollte ein Energieausweis nach dem Kauf bzw. nach dem Anmieten nachgereicht werden und dieser schlechter ausfallen wie angegeben wurde, kann dieses zu berechtigten Nachverhandlungen des Kaufpreises bzw. der Miete kommen.
· Zeigt auf, welche Modernisierungen das Einsparpotenzial steigern und Nebenkosten senken
Unsere Leistungen für Sie
Bedarfsausweis:
· Ermittlung der Gebäudedaten immer in Verbindung mit einem Ortstermin und vorhandenen Planungsunterlagen
· Erstellung des Energiebedarfsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
· Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen
Verbrauchsausweis:
· Prüfung auf Plausibilität der Verbrauchswerte
· Erstellung des Verbrauchsausweises mittels vom Eigentümer zusammengefasster Daten
· Erstellung des Energieverbrauchsausweises gemäß der gesetzlichen Vorlage
· Erarbeitung kurz gefasster wirtschaftlicher Modernisierungs-Empfehlungen
https://rw-immoknowledge.com/energieausweiserstellung/
Sollten Sie regelmäßig Information über Haus und Hof erfahren wollen und Ihre Fragen beantwortet haben, so abonnieren Sie unseren LUK Brief ab September 2022 erhältlich.
Unser Lern- und Kommunikationsbrief für jedermann der sich mitteilen will, Erfahrungen austauschen will und alles andere Lernen will was mit Wohnen, Bauen, Kaufen, Mieten und Investieren in vier Wänden zu tun hat.
JETZT schon mal vormerken lassen.
02
Immobilienbewertung: Was ist meine Immobilie wert?
Es ist wohl eine der wichtigsten Fragen, die sich Immobilieneigentümer zur Zeit stellen: Wie viel ist mein Haus oder meine Wohnung eigentlich wert? Mit der Immobilienbewertung von immowelt kannst du es herausfinden: schnell und kostenlos. Erfahre hier außerdem, wie der Verkehrswert einer Immobilie ermittelt wird, welche Faktoren den Wert beeinflussen und welches Verfahren für deine Immobilie geeignet ist.
Darum lohnt sich unsere Online-Immobilienbewertung
Eine Online-Immobilienbewertung ist sinnvoll, um ein erstes Gefühl für den Wert einer Immobilie zu bekommen. Mit dem Immobilienbewertungen von René-Wege-IMMOBILIEN Management bekommst du einen Eindruck vom Wertniveau deiner Immobilie.
Sie lohnt sich immer, weil Eigentümer mit unserer Immobilienbewertung:
- Geld sparen: Unsere Wertermittlung ist günstig. Ein Sachverständiger verlangt mindestens 0,5 Prozent des Verkaufspreises.
- Zeit sparen: Das Ergebnis liegt binnen weniger Tage vor.
- Stress sparen: Nur einige Daten und wenig zusätzliche Dokumente sind nötig.
- Entscheidungen treffen können, denn sie erhalten eine marktgerechte Einschätzung des Immobilienwerts.
Achtung
Die Online-Bewertung ersetzt in keinem Fall ein Wertgutachten durch einen Experten, da noch niemand vor Ort die Immobilie und deren Umgebung genau inspiziert hat. Je spezieller eine Immobilie ist, desto eher empfiehlt sich ein professionelles, objektives Gutachten. In manchen Fällen, meist bei Auseinandersetzungen vor Gericht oder wenn es um die Steuer geht, muss ein Gutachter den Verkehrswert ermitteln.
Wer braucht eine Immobilienbewertung?
Eine Immobilienbewertung macht Sinn für:
- Immobilienverkäufer, die vor einem Verkauf den Wert ihres Hauses oder ihrer Wohnung auf dem Immobilienmarkt checken wollen, um einen angemessenen Angebotspreis festlegen zu können.
- Käufer, die vor dem Kauf sichergehen wollen, dass sie für die Immobilie keinen zu hohen Preis zahlen.
- Eigentümer, die ihre Immobilie vererben oder verschenken wollen und mithilfe der Immobilienbewertung die Steuerlast für die Erben beziehungsweise Beschenkten herausfinden möchten.
- Eigentümer, die sich scheidenlassen und das Vermögen aufteilen müssen.
- Pflegebedürftige Eigentümer, bei denen das Vormundschaftsgericht den Verkauf der Immobilie übernimmt.
- Hausbauer, die direkt nach dem Bau eine Versicherung für das Haus abschließen müssen.
- Eigentümer, die einfach checken wollen, wie viel ihre Immobilie wert ist.
Wie wird der Immobilienwert ermittelt?
Um den sogenannten Verkehrswert einer Immobilie zu ermitteln, werden nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) drei Verfahren eingesetzt:
- Vergleichswertverfahren
- Sachwertverfahren
- Ertragswertverfahren
Immobilienbewertung: Welches Verfahren eignet sich für meine Immobilie?
Welches Verfahren zum Einsatz kommt, hängt von der Art der Immobilie ab, die bewertet werden soll.
1. Vergleichswertverfahren
Geeignet für: Eigentumswohnungen, Reihenhäuser oder unbebaute Grundstücke
Beim Vergleichswertverfahren wird anhand von ähnlichen Objekten ein Durchschnittspreis errechnet. Eine Rolle spielen hier vor allem die Größe der Immobilie, die Lage und die Bausubstanz.
2. Sachwertverfahren
Geeignet für: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, teilweise auch bei selbstgenutzte Eigentumswohnungen
Beim Sachwertverfahren wird der Sachwert des Gebäudes getrennt vom Grundstückswert berechnet.
Die Grundlage für das Sachwertverfahren bilden:
- der Bodenrichtwert – also der Wert des Grundstücks
- die ursprünglichen Baukosten der Immobilie
- die ursprünglichen Baukosten der Außenanlagen, zum Beispiel der Garagen.
Bodenrichtwerte werden von kommunalen Gutachterausschüssen aus den Kaufpreisen von Grundstücken unter Berücksichtigung anderer Faktoren wie Form, Lage oder Erschließungszustand des Grundstücks ermittelt. Die Daten können auch bei den Gutachterausschüssen kostenlos eingesehen werden.
Zum Grundstückswert wird dann der Wert des Gebäudes hinzugerechnet. Der Wert des Gebäudes berechnet sich aus den ursprünglichen Baukosten, von denen Kosten etwaiger Abnutzungserscheinungen abgezogen werden.
3. Ertragswertverfahren
Geeignet für: Mietimmobilien, vor allem Mehrfamilienhäuser und gewerblich genutzte Immobilien
Beim Ertragswertverfahren wird die Immobilie als Kapitalanlage betrachtet. Neben dem Bodenwert fließen bei diesem Verfahren also auch der nachhaltig erzielbare Mietertrag sowie die vom Gutachterausschuss ermittelte marktübliche Renditeerwartung – der sogenannte Liegenschaftszins – in die Bewertung mit ein.
Ist der Verkehrswert gleich der Kaufpreis?
Nein. Der Verkehrswert ist nur ein Schätzwert. Der Kaufpreis hingegen ein realer Wert, der beim Verkauf der Immobilie tatsächlich gezahlt wird:
- Der Verkehrswertspiegelt den möglichen Verkaufspreis wider, den eine Immobilie zum Stichtag der Verkehrswertermittlung am Markt erzielen kann. Der Verkehrswert wird durch das Verhältnis von Angebot und Nachfrage beeinflusst. Ermittelt wird es durch die drei von der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) geregelten Verfahren: Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren oder Vergleichswertverfahren.
- Der Verkaufspreis ist hingegen der Preis, den eine Immobilie bei Verkauf tatsächlich erzielt.
Welche Faktoren spielen für die Immobilienbewertung eine Rolle?
Folgende drei Faktoren spielen bei der Immobilienbewertung eine Rolle:
- Lage der Immobilie
- Zustand der Immobilie
- Ausstattung der Immobilie
Wie wichtig ist die Lage für die Immobilienbewertung?
Die Lage gilt als das entscheidende Kriterium bei der Immobilienbewertung. Es gilt: je besser die Lage, desto teurer die Immobilie.
Unterschieden wird bei der Lage zwischen:
- Makrolage: Stadt oder Region der Immobilie
- Mikrolage: das direkte Umfeld der Immobilie, also zum Beispiel Verkehrsanbindung, Einkaufsmöglichkeiten, Freizeitangebote, Schulen, Kindergärten, Arbeitgeber
Was bedeutet der Zustand für die Immobilienbewertung?
Der Zustand des Hauses oder der Wohnung spielt bei der Immobilienbewertung eine sehr große Rolle. Folgende Faktoren beeinflussen den Zustand einer Immobilie:
- Alter der Immobilie (Baujahr)
- Baulicher Zustand
- Energetischer Zustand (zum Beispiel Heizungsanlage, Zustand der Fenster, Dämmung)
Welche Rolle spielt die Ausstattung bei der Immobilienbewertung?
Zur Ausstattung einer Immobilie zählt beispielsweise:
- Schnitt der Immobilie
- Einrichtungsgegenstände
- Balkon, Terrasse oder Garten
- Verwendete Materialen
Die Ausstattung entscheidet maßgeblich, ob sich Kaufinteressenten in einer Immobilie wohl fühlen und für wie wertig sie eine Immobilie ansehen.
Ihr Praxis-Tipp
Button: Erfahre hier, wie Eigentümer den Wert Ihrer Immobilie beeinflussen können.
Wie funktioniert die Immobilienbewertung mit René Wege IMMOBILIEN Management und Partner?
Für unsere Online-Bewertung benötigst du nur wenige Basis-Informationen über die Immobilie, die bewertet werden soll. So funktioniert es:
1. Immobilie beschreiben
Um deine Immobilie mit ähnlichen Immobilien vergleichen zu können und einen optimalen Verkehrswert einschätzen zu können, benötigen wir einige Daten:
- Um welchen Haus- oder Wohnungstyp handelt es sich?
- Standort deiner Immobilie
- Wohnfläche
- Anzahl der Zimmer
- Parkmöglichkeiten
- Baujahr
- Grundstücksfläche bei Häusern
- Höhe des Hausgelds bei Wohnungen
- Bei Wohnungen, in welcher Etage sie liegt und ob ein Aufzug vorhanden ist
2. So wird der Wert berechnet
Die günstige Online-Immobilienbewertung von René Wege IMMOBILIEN Management wird automatisch auf der Basis von Vergleichs- und Durchschnittswerten erstellt. Als Ergebnis wird eine Spanne des Marktwerts ermittelt. So gelingt es uns, eine realistische Wertspanne für deine Immobilie zu ermitteln.
3. Bewertung zeitnah erhalten
In nur wenigen Tagen erhältst du als Ergebnis eine Marktwertbewertung, die dir auch die Streuung der Preise verdeutlicht. Je nach Ausstattung und Zustand der Immobilie kannst du so eine realistische Immobilienmarktanalyse und somit eine gute Einschätzung deines Immobilienwerts erhalten.
Was kostet die Immobilienbewertung von
René Wege IMMOBILIEN Management?
J E T Z T mehr erfahren und Anfrage stellen!
Die Immobilienbewertung von René Wege IMMOBILIEN Management ist sehr günstig, obwohl Sie vom Experten erstellt wird. Mit einer Investition zwischen 250,- € bis 500,- € zzgl. der gesetzlichen MwSt. (derzeit 19%) je nach Art der Immobilie. Ein Gutachter / Sachverständiger hingegen verlangt mindestens 0,5 Prozent des Verkaufspreises für ihre Einschätzung des Marktwerts.
Gut zu wissen: Auch Makler können für eine etwas genauere Werteinschätzung zur Besichtigung vor Ort eingeladen werden. Für diesen Service verlangen Immobilienmakler in der Regel erst noch nichts, nur für eine anschließende Marktwertermittlung sind in der Regel zwischen 600,- bis 1000,- €, je nach Art der Immobilie fällig.
Für welche Immobilien ist die Online-Immobilienbewertung geeignet?
Grundsätzlich kannst du die Online-Immobilienwertermittlung für jede Art von Wohnimmobilien anwenden:
- Eigentumswohnungen
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
Besonders geeignet ist die Online-Bewertung, wenn es sich bei dem zu bewertenden Objekt um eine marktübliche, normal geschnittene und durchschnittlich ausgestattete Immobilie handelt.
Info
Mit der Online-Immobilienbewertung von René Wege IMMOBILIEN Management bekommen Eigentümer einen guten ersten Eindruck über den Wert ihrer Immobilie. Für Verkäufer und Käufer dient der Wert als gute Entscheidungsgrundlage: Die günstige Wertermittlung ihrer Immobilie, ermittelt eine fundierte Einschätzung des zu erwartenden Verkaufspreises.
Immobilie bewerten: Wann muss ein Gutachter beauftragt werden?
Es gibt einige Fälle, in denen eine Immobilienbewertung von einem staatlich anerkannten oder öffentlich bestellten und vereidigten Immobiliengutachter durchgeführt werden muss. Dieser ermittelt den Wert einer Immobilie anhand des Sachwert-, Ertragswert- oder Vergleichswertverfahrens. Meist sind das Anlässe, bei denen Gerichte involviert sind oder Steuern vom Finanzamt erhoben werden:
- Scheidung, sofern es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommt
- Erbauseinandersetzungen vor Gericht
- Erbschaft, damit das Finanzamt die Steuer festlegen kann
- Versicherungsschaden
Auch wenn die Immobilie umfassend modernisiert oder saniert worden ist, lohnt es sich für die Ermittlung des Verkehrswerts einen Immobiliengutachter zu beauftragen. Denn desto spezieller die Immobilie, desto größer kann die Wertspanne zwischen der eigenen Immobilie und den Vergleichsobjekten ausfallen. Ein bestellter Immobiliengutachter liefert eine exaktere Wertermittlung.
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Verkaufen oder vermieten: Was lohnt sich mehr?
Erbschaft, Schenkung, Scheidung – es gibt Momente im Leben, da müssen Menschen überlegen, was sie mit ihrem Haus machen. Doch was lohnt sich mit Blick auf den aktuellen Immobilienmarkt mehr: Verkaufen oder lieber warten und vermieten?
ÜBERSICHT
- Das spricht für das Verkaufen
- Das spricht für das Vermieten
- Haus vermieten oder verkaufen: Was muss bei der Steuer beachtet werden?
- Immobilie geerbt: Sollten Erben verkaufen oder vermieten?
- Sollten Eigentümer eine ältere Immobilie verkaufen oder vermieten?
- Sollten ältere Menschen ihr Haus verkaufen oder vermieten?
- Sollten Eigentümer nach einer Scheidung verkaufen oder vermieten?
Verkaufen oder vermieten: Was lohnt sich?
Bevor du dich entscheidest, ob sich Verkaufen oder Vermieten mehr lohnt, solltest du in jedem Fall den aktuellen Wert deiner Immobilie kennen.
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(Der genaue Standort ist wichtig, da Immobilienpreise schon bei unterschiedlichen Hausnummern stark schwanken können.)
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Was spricht für den Verkauf von Haus oder Wohnung?
In manchen deutschen Großstädten haben sich die Preise für Häuser und Wohnungen in den vergangenen zehn Jahren mehr als verdoppelt – entsprechend hoch ist die Wertsteigerung von Immobilien. Zwar stiegen die Mieten in diesem Zeitraum ebenfalls, allerdings nicht so stark wie die Kaufpreise. Wer also jetzt verkauft, wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit einen großen Wertgewinn erzielen können.
Der Verkauf deiner Immobilie lohnt sich für dich, wenn:
- du durch eine große Wertsteigerung einen hohen Gewinn erzielen kannst.
- dir einmalig eine große Menge Geld lieber ist als regelmäßige Mieteinnahmen.
- du Eigenkapital benötigst, um beispielsweise eine neue Immobilie zu finanzieren.
- du keine Zeit für die Verwaltung wie beispielsweise die Erstellung der Betriebskostenabrechnungen und Mietersuche hast und auch keine Mittel, um einen Makler beziehungsweise eine Hausverwaltung zu beauftragen.
- du kein Geld für anstehende Instandhaltungs- und Reparaturkosten übrig hast.
- du in einer Region wohnst, wo die Mieteinnahmen vergleichsweise gering sind und die Mietrendite nicht hoch genug wäre.
- du in einer Region wohnst, in der die Nachfrage nach Mietwohnungen niedrig ist und ein Mietausfall durch Leerstand droht.
- du Ärger mit Mietern – zum Beispiel auch im schlimmsten Fall durch Mietnomaden– vermeiden willst.
- du mindestens zehn Jahre Eigentümer einer Immobilie bist und dadurch die Gewinne aus dem Immobilienverkauf steuerfrei sind, weil die Spekulationsfrist abgelaufen ist.
- die Immobilie derzeit leer ist und sich so im Vergleich zu einer vermieteten Wohnung ein höherer Verkaufspreis erzielen lässt.
- Mehr erfahren: Immobilie verkaufen – Schritt für Schritt durch den Verkaufsprozess
Du willst deine Immobilie verkaufen? Erfahre hier, wie sich der Immobilienmarkt in deiner Stadt entwickelt:
- Immobilie verkaufen in Stuttgart
- Immobilie verkaufen in Rems-Murr-Kreis
- Immobilie verkaufen in Esslingen
- Immobilie verkaufen in Ludwigsburg
- Immobilie verkaufen in Ostfildern
- Immobilie verkaufen in Göppingen
- Immobilie verkaufen in Heidelberg
Wie viel kannst du für deine Immobilie aktuell verlangen?
Durch die René Wege IMMOBILIEN Management price-map zeigt deutschlandweit die durchschnittlichen Preise und in vielen Städten sogar punktgenau für eine bestimmte Adresse*.
*soweit Daten für die Adresse vorhanden sind, ansonsten erfolgt die Preisbestimmung durch Schätzwerte.
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Immobilie noch nicht abbezahlt: Was passiert beim Verkauf mit dem Immobilienkredit?
Wer für seine Immobilie eine laufende Finanzierung hat, muss bei einem Verkauf darauf achten, dass Banken in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn sie den Darlehensnehmer vor Ablauf der Zinsbindung aus einem Darlehen entlassen. Die Höhe der Entschädigung orientiert sich dabei an dem entgangenen Gewinn durch die vorzeitige Ablösung des Darlehens.
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Wichtig: Bei der Vorfälligkeitsentschädigung auf die richtige Berechnung achten!
Nach dem Verkauf der Immobilie: Alternative Kapitalanlagen
Wer seine Immobilie verkauft, hat erst einmal eine ganze Stange Geld, das lukrativ angelegt werden muss. Hier gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten:
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Was spricht für das Vermieten von Haus oder Wohnung?
Es gibt aber auch eine ganze Reihe von Gründen, die gegen einen Verkauf der eigenen Immobilie und für das Vermieten sprechen.
Das Vermieten deiner Immobilie lohnt sich für dich, wenn:
- du lieber regelmäßige Mieteinnahmen als eine große Menge Geld auf einen Schlag möchtest. Besonders dann, wenn du mit dem vielen Geld derzeit gar nichts anzufangen weißt.
- deine Immobilie keine zu hohen Instandhaltungs- und Reparaturkosten verschlingt.
- du keine Scheu davor hast, dich um die Verwaltung und Mieterbelange zu kümmern oder die nötigen Mittel hast, um eine Hausverwaltung beziehungsweise einen Makler zu engagieren.
- du in einer Region vermietest, in der es eine hohe Nachfrage nach Mietwohnungen gibt und die Gefahr von Leerstand gering ist.
- die Kaufpreise in deiner Region weiter steigen und du später einen noch höheren Verkaufspreis erzielen kannst, wenn du jetzt mit dem Verkauf wartest.
- die Mietpreise in deiner Region steigen und du mit Blick auf den Mietspiegel höhere Mieten verlangen kannst.
- du die Immobilie als Inflationsschutz behalten möchtest: Geld verliert auf lange Sicht an Wert. Selbst bei einer Inflationsrate von jährlich zwei Prozent haben 100.000 Euro heute in 30 Jahren nur noch eine Kaufkraft von rund 55.000 Euro. Bei drei Prozent Inflation wären es nur noch rund 41.000 Euro, und bei fünf Prozent Inflation verbliebe nur noch eine Kaufkraft von rund 23.000 Euro.
- du die Immobilie als Altersvorsorge behalten möchtest.
- du die Immobilie an deine Kinder oder Enkelkinder vererben möchtest.
- du vielleicht irgendwann doch selbst in der Immobilie wohnen möchtest.
- du mögliche Abgaben durch die Spekulationssteuer bei Verkauf vermeiden möchtest, da sich die Immobilie weniger als zehn Jahre in deinem Eigentum befindet.
- die Immobilie noch nicht lange dein Eigentum ist und sich daher die Vermietung durch steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für dich rentiert.
- du die Immobilienfinanzierung noch nicht bezahlt hast und die Vorfälligkeitsentschädigung umgehen willst, die bei einem Verkauf anfallen würde.
Haus vermieten oder verkaufen: Was muss bei der Steuer beachtet werden?
Wer seine Immobilie vermietet und diese noch nicht mehr als zehn Jahre besitzt, sollte unter Umständen nochmal prüfen, ob der Verkauf eilt. Denn innerhalb einer Zehn-Jahres-Frist fällt für vermietete Immobilien die sogenannte Spekulationssteuer an, sobald mit dem Verkauf ein Gewinn gemacht wird. Da lohnt es sich unter Umständen, die Immobilie vorerst weiter zu vermieten und sie erst zu einem späteren Zeitpunkt gewinnbringend zu verkaufen.
Wer die Immobilie allerdings im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Jahren selbst genutzt hat, muss sich um die Spekulationsfrist keine Gedanken machen. Dann bleiben Gewinne auch innerhalb der Zehnjahresfrist steuerfrei.
Wer eine Immobilie erwirbt oder vor einigen Jahren erworben hat, profitiert von steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, wenn er sie vermietet. So kann der Kaufpreis einer vermieteten Immobilie ohne den anteiligen Grundstückswert 50 Jahre mit zwei Prozent jährlich abgeschrieben werden, bei sehr alten Häusern sind es 40 Jahre lang 2,5 Prozent. Die laufenden Kosten für Reparaturen, Instandsetzungen und Instandhaltungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
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Wer eine denkmalgeschützte Immobilie sein Eigen nennt, kann noch viel höhere Abschreibungen beanspruchen. Wer also eine sanierungsbedürftige Denkmal-Immobilie hat, sollte vor dem Kauf abwägen, ob eine Sanierung aus steuerlichen Gesichtspunkten nicht lukrativer sein könnte als ein Verkauf. Denn die Denkmal-AfA bietet insbesondere Personen mit einem hohen Einkommensteuersatz enorme Steuerersparnisse, da sie das zu versteuernde Einkommen stark vermindert.
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Erfahre hier, wie du mit der denkmalgeschützten Immobilie Steuern sparen kannst!
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Immobilie geerbt: Sollten Erben verkaufen oder vermieten?
Wer beispielsweise eine Immobilie erbt, die mehrere hundert Kilometer von seinem Wohnort entfernt liegt, kann sich nur schwer vor Ort um diese kümmern. Oft müssen externe Dienstleister beauftragt werden, die sich um die Vermietung und Verwaltung kümmern. Das kostet Geld und mindert die Rendite des Objekts. Dann ist es ratsam ein Verkauf und die anschließende Investition des Geldes in eine alternative Kapitalanlage sinnvoller ist. Auch für eine Erbengemeinschaft ist der Verkauf der Immobilie meist die bessere Alternative, da so das Geld einfach aufgeteilt werden kann und Kompetenzgerangel unter den Erben vermieden wird, die bei Vermietung entstehen könnte.
Ist die Immobilie allerdings bereits vermietet, wird der Erbe automatisch zum Vermieter. Wer in diesem Fall die Immobilie verkaufen möchte, kann dies nur in vermietetem Zustand tun, da der Mieter nicht grundlos gekündigt werden kann. Einziger Grund wäre eine Eigenbedarfskündigung. Dann muss der Erbe oder ein naher Verwandter aber auch selbst in das Haus oder die Wohnung ziehen.
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Sollten Eigentümer eine ältere Immobilie verkaufen oder vermieten?
Bei einem älteren Haus kommen oft hohe Instandhaltungs- und Modernisierungskosten auf Vermieter zu. Ab 2023 müssen Vermieter außerdem die CO² Steuer mitzahlen, die bei älteren Häusern in der Regel höher ausfällt, da sie weniger energieeffizient als ein Neubau ist. Fallen diese Kosten entsprechend hoch aus, kann sich der Verkauf eines älteren Hauses gegenüber einer Vermietung lohnen.
Die Modernisierungskosten können sich Vermieter natürlich auch sparen, sofern sie nicht der Instandhaltung der Immobilie dienen. Allerdings könnte dann die Mietrendite sinken, da für weniger moderne Wohnungen auch weniger Miete verlangt werden kann.
- Erfahre hier mehr über die CO-Steuer
- Wie Du die Rendite berechnest, liest Du hier
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